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Kurz erklärt: die „Grüne Karte“

Die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ (IVK) – oder kurz: „Grüne Karte“ – wird meist im Zuge einer Kfz-Zulassung vom Kfz-Versicherer übergeben. Die Farbe des Dokum

Albtraum Arbeitsunfähigkeit

Arbeit bzw. Zeit gegen Geld: Dieses einfache Muster lässt sich auf die meisten Arbeitsverhältnisse anwenden. Unabhängig von der Frage nach der Verhältnismäßigkeit, in der die Faktoren zueinander

Kontakt

Hans Moser Versicherungsmakler
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Tel.: 089-642086-10
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