Krankenversicherung im Alter: Beitragsfreiheit – wann ist sie möglich?

Auch im Ruhestand gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Die meisten Rentner sind als Pflichtmitglieder in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert – sofern die Vorversicherungszeit erfüllt ist (in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mind. 90 % gesetzlich versichert). Eine vollständige Beitragsfreiheit ist jedoch die Ausnahme.

Was heißt das konkret?

  • KVdR-Status: Beiträge werden auf die gesetzliche Rente erhoben; auf Betriebsrenten und weitere Einkünfte können zusätzliche Beiträge fällig werden.
  • Befreiung von der KVdR: Innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht möglich – nur, wenn eine alternative Krankenversicherung besteht (z. B. private Krankenversicherung). Ein Austritt ohne Ersatzabsicherung ist nicht zulässig.
  • Familienversicherung: Für Rentner in der Regel nicht beitragsfrei möglich.
  • Geringe Einkommen: Bei niedriger Rente unterstützen Zuschüsse (z. B. Rentenversicherungs-Zuschuss zur PKV/Pflege) oder Sozialleistungen – eine generelle Beitragsbefreiung ersetzt das aber nicht.

Unser Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig Ihren Versicherungsstatus, Fristen und Beitragspflichten – insbesondere bei Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Nebentätigkeiten. Wir beraten Sie gern, welche Optionen (KVdR, freiwillige GKV, PKV mit Zuschuss) für Ihre Situation sinnvoll sind und wie Sie Beitragsspitzen vermeiden.

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Hans Moser Versicherungsmakler
Flurstr. 12
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Tel.: 089-642086-10
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