Ferienwohnung mit Schutz
Ob zum Skifahren ins Schweizer Chalet oder im sonnigen Süden in die Finca: Ferienwohnungen bzw. -häuser liegen im Trend. Und mieten lassen sie sich oft ganz einfach online.
Der eine oder andere Mieter auf Zeit stellt sich dann die Frage, wie es um den Versicherungsschutz bestellt ist, wenn mal etwas zu Bruch geht. Wie sonst auch gilt der Grundsatz: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Entweder direkt aus dem eigenen Portemonnaie, oder über die private Haftpflichtversicherung. Aber war da nicht etwas? Der Blick ins Kleingedruckte der Haftpflicht hilft weiter. Denn: Geliehene oder gemietete Sachen sind nicht in jeder Police mitversichert. Oder, anders gesagt: Vom Versicherungsschutz häufig ausgeschlossen. Das zerbrochene Frühstücksgeschirr in der Ferienwohnung fällt ebenso darunter, wie der beim Nachbarn kurz ausgeliehene Rasenmäher oder Akku-Schrauber.
Was also ist zu tun? Wer bei einem Malheur im Urlaub finanziell nicht in die Röhre gucken möchte, sollte seinen Versicherungsmakler rechtzeitig vorab zurate ziehen. Er weiß, ob oder in welchem Umfang die vorhandene private Haftpflichtversicherung Schutz für geliehene Sachen oder eben Einrichtungsgegenstände einer Ferienwohnung bietet. Eventuelle Lücken lassen sich so noch rechtzeitig schließen.
Betreiber spezieller Internetplattformen, über die private Vermieter mit Kurzzeit-Mietern in Kontakt gebracht werden, bieten häufig ebenfalls Versicherungsschutz an. Diese Policen sichern zumeist aber die Interessen der Vermieter. Oder aber die Versicherungssummen sind niedrig und kaum ausreichend. Ebenfalls im Unklaren bleibt, wie geschmeidig die Abwicklung in einem Schadenfall über die Bühne geht.
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Hans Moser Versicherungsmakler
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