Rechtsschutz: Hobby-Imker - Nachbarschafts-Sticheleien vermeiden
Rund 170.000 Menschen gibt es derzeit, die ihren Honig selbst produzieren. Zwar wird das Wildbienensterben damit nicht aufgehalten, aber nachhaltig hergestellter Honig trägt zumindest zu einer gesunden Ernährung bei. Was müssen Hobby-Imker beachten?
Nachbarschaftsstreit ist eine unschöne, gleich-wohl häufige Angelegenheit. Gut, wenn man im Fall der Fälle eine Rechtsschutzversicherung hat, die die Kosten übernimmt. Gleichwohl sollte man versuchen Streit möglichst zu vermeiden.
Beispiel Imkerei: Wer ein eigenes Grundstück besitzt, darf darauf ein Bienenvolk ansiedeln. Es gibt aber Einschränkungen: Für große, unbewegliche Bienenhäuser ist oft eine Baugenehmigung erforderlich. In reinen Wohngebieten kann die Bienenhaltung ganz untersagt sein. Die Entscheidung trifft jede Gemeinde individuell. Ist die erlaubt, müssen Hobbyimker die Bienenhaltung zum Schutz vor ansteckenden Bienenkrankheiten unbedingt dem Veterinäramt der Gemeinde melden. Mieter, die ein Bienenvolk auf ihrem Balkon halten möchten, sollten vorher ihren Ver-mieter um Erlaubnis fragen. Denn: Bienen zählen – zum Beispiel laut Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg – nicht zu den Kleintieren, für die keine Genehmigung nötig ist. Im Schrebergarten ist die Vereinssatzung oder die Kleingartenordnung der Gemeinde ausschlaggebend.
In allen Fällen muss vermieden werden die Nachbarschaft durch die Bienenhaltung ernst-haft zu beeinträchtigen. Wer sich allerdings an alle Regeln hält, bei dem steht sicher bald selbst-gemachter gesunder Honig auf dem Tisch.
Quelle: Ergo Rechtsschutz Leistungs-GmbH
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